Verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie

Kleinkinder

Auch frisch gebackene Mütter/ Väter können sich bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hilfe für den Umgang mit ihrem Säugling/ Ihrem Kleinkind suchen!

Gründe für eine Psychotherapie könnten z.B.  Regulationsstörungen der frühen Kindheit sein (Schrei- Schlaf- und Fütterstörungen). 

Kinder

Bei Kindern und Jugendlichen, die jünger als 15 Jahre sind, ist eine Erstvorstellung ohne die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten aus rechtlichen Gründen nicht möglich. 

 

Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich herzlich im Voraus!

 

Jugendliche

Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler

In der Regel dürfen sich Jugendliche ab 15 Jahren auch ohne Wissen und Zustimmung der Eltern an einen Psychotherapeuten in einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Praxis wenden.

 

Private Krankenversicherungen

Die Kostenübernahme muss von den Eltern bei der Versicherung beantragt werden.

junge Erwachsene

Junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können sich selbst zur Psychotherapie anmelden.

Wurde die Therapie vor dem 21. Geburtstag begonnen kann sie auch danach noch fortgesetzt werden.

 

 

 

Psychotherapeutische Diagnostik

Ein Leitfaden der KJP Praxis Ladehoff

Informationen zur kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Diagnostik 

Liebe Patient:innen, liebe Eltern, in unserer Praxis bieten wir eine sorgfältige kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Diagnostik an. 

Ziel der Diagnostik ist es, die aktuelle Symptomatik, mögliche Ursachen, Belastungsfaktoren, Ressourcen und den individuellen Unterstuetzungsbedarf besser zu verstehen. Auf dieser Grundlage kann eingeschätzt werden, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig ist, welche diagnostische Einordnung sich ergibt und welche weiteren Schritte empfohlen werden. 

Die Diagnostik erfolgt altersangemessen, transparent und unter Beruecksichtigung der individuellen Lebenssituation des Kindes bzw. der/des Jugendlichen. Kurzüberblick: Die Diagnostik umfasst in der Regel ca. 6 Termine à 50 Minuten. Eine ausführliche Leistungsdiagnostik dauert ca. 100 Minuten. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdiagnostik sollte möglichst vormittags stattfinden. 

Die Kosten werden bei gesetzlich versicherten Patient:innen im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

1. Ziel der Diagnostik 

Die Diagnostik dient dazu, ein möglichst umfassendes Bild der aktuellen Situation zu gewinnen. Dabei werden nicht nur einzelne Symptome betrachtet, sondern auch die Entwicklung, das familiaere Umfeld, die schulische oder berufliche Situation, soziale Beziehungen sowie persoenliche Staerken und Ressourcen. Im Rahmen der Diagnostik wird geklaert, welche Schwierigkeiten aktuell bestehen, seit wann diese auftreten, in welchen Situationen sie besonders deutlich werden, welche Belastungsfaktoren eine Rolle spielen, welche Ressourcen vorhanden sind, ob eine psychische Störung vorliegt oder vermutet wird und ob eine Psychotherapie oder weitere Hilfen empfohlen werden. 

2. Umfang der Diagnostik 

Die diagnostische Abklärung umfasst in der Regel etwa 6 Termine. Ein einzelner Diagnostiktermin dauert üblicherweise 50 Minuten. Je nach Fragestellung können die Termine unterschiedlich gestaltet sein: Manche Termine finden mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen statt, andere gemeinsam mit den Eltern oder Sorgeberechtigten. Auch reine Elterngespräche können Bestandteil der Diagnostik sein. Wenn eine ausführliche Leistungsdiagnostik erforderlich ist, zum Beispiel zur Einschätzung der kognitiven Leistungsfähigkeit, bei Fragen zu Hochbegabung, schulischer Unter- oder Überforderung oder bei unklaren Leistungsproblemen, wird hierfür ein längerer Termin eingeplant. Eine Leistungsdiagnostik dauert in der Regel etwa 100 Minuten. Der genaue Ablauf wird individuell an die jeweilige Fragestellung angepasst. KJP Praxis Ladehoff | Diagnostikleitfaden | Stand: 06.06.2026 

3. Mögliche Inhalte der Diagnostik 

Im Rahmen der Diagnostik können verschiedene Informationen zusammengetragen und unterschiedliche diagnostische Verfahren eingesetzt werden. Dazu gehören Gespräche mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen, Gespräche mit Eltern oder Sorgeberechtigten, die Erhebung der Entwicklungsgeschichte, die Einschätzung der aktuellen emotionalen und sozialen Situation sowie die Erfassung familiärer und schulischer Belastungsfaktoren. Je nach Fragestellung können Selbst- und Fremdbeurteilungsfragebögen, testpsychologische Verfahren, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdiagnostik, Leistungsdiagnostik, Rückmeldungen aus Schule oder Kita sowie bei Bedarf Hospitationen in Kita oder Schule einbezogen werden. 

4. Selbst- und Fremdbeurteilung 

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, werden je nach Fragestellung sowohl Selbstbeurteilungen als auch Fremdbeurteilungen einbezogen. Das Kind bzw. die/der Jugendliche kann eigene Einschätzungen zu den aktuellen Schwierigkeiten, Gefühlen, Gedanken und Verhaltensweisen geben. Gleichzeitig können auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte ihre Beobachtungen schildern. Auch Sie als Eltern sind ein wichtiger Bestandteil der Diagnostik. Ihre Einschätzungen helfen dabei, die Entwicklung, das Verhalten und mögliche Belastungen im Alltag besser zu verstehen. Bei Bedarf können zusätzlich auch Lehrkräfte, Erzieher:innen oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn sich Schwierigkeiten vor allem in bestimmten Lebensbereichen zeigen, zum Beispiel in der Schule, in der Kita, im Kontakt mit Gleichaltrigen oder zu Hause. Der Einbezug weiterer Personen erfolgt nur bei Bedarf und nach entsprechender Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung. 

5. Einbezug von Schule oder Kita 

Bei manchen Fragestellungen ist es sinnvoll, Informationen aus der Schule oder der Kita einzubeziehen. Dies kann zum Beispiel hilfreich sein bei Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, Verdacht auf ADHS oder ADS, Lern- und Leistungsproblemen, sozialem Rückzug, Konflikten mit Gleichaltrigen, emotionaler Überforderung, aggressivem oder oppositionellem Verhalten, Schulangst oder Schulvermeidung sowie Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten. In solchen Fällen können Lehrkräfte oder Erzieher:innen bei Bedarf Fragebögen ausfüllen oder eine Rückmeldung zum Verhalten des Kindes im Alltag geben. Wenn es für die diagnostische Einschätzung hilfreich ist, können nach vorheriger Absprache auch Hospitationen in der Kita oder Schule durchgeführt werden. Dabei wird das Verhalten des Kindes in seinem natürlichen Lern- und Entwicklungsumfeld beobachtet. Eine Hospitation kann helfen, bestimmte Verhaltensweisen besser einzuordnen und zu verstehen, ob Schwierigkeiten situationsabhängig oder über verschiedene Lebensbereiche hinweg auftreten. 

6. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdiagnostik 

Eine Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdiagnostik sollte möglichst im Vormittagsbereich stattfinden. Der Grund dafür ist, dass Konzentrationsleistungen im Tagesverlauf durch viele Faktoren beeinflusst werden können. Nach einem langen Schultag können Müdigkeit, Erschöpfung, emotionale Belastung, Hunger, Bewegungsmangel oder bereits erlebte schulische Anforderungen die Testergebnisse verfälschen. Damit die Konzentrationsleistung möglichst valide und aussagekräftig gemessen werden kann, wird für Aufmerksamkeits- und Konzentrationstests daher ein Termin am Vormittag empfohlen. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen wie ADHS oder ADS, allgemeine Konzentrationsprobleme, schulischer Leistungsabfall, schnelle Ablenkbarkeit, Impulsivität, Schwierigkeiten bei Ausdauer und Arbeitsgenauigkeit sowie die Abklärung von Unterforderung, Überforderung oder Hochbegabung. Für die Schule kann auf Wunsch eine Terminbestätigung ausgestellt werden, damit die Teilnahme am Diagnostiktermin nachvollziehbar dokumentiert ist. 

7. Leistungsdiagnostik 

Eine Leistungsdiagnostik kann sinnvoll sein, wenn Fragen zur allgemeinen kognitiven Leistungsfähigkeit, zur schulischen Entwicklung oder zu besonderen Begabungen bestehen. Sie kann beispielsweise eingesetzt werden bei Verdacht auf Hochbegabung, schulischer Unterforderung, auffälligen Leistungsunterschieden, Konzentrations- oder Lernproblemen, Unsicherheiten bezüglich des passenden schulischen Anforderungsniveaus oder zur Differenzialdiagnostik bei ADHS-, Autismus-, Angst- oder depressiver Symptomatik. Da eine Leistungsdiagnostik umfangreicher ist als viele andere diagnostische Verfahren, wird hierfür in der Regel ein Termin von etwa 100 Minuten eingeplant. Während der Leistungsdiagnostik wird nicht nur das Testergebnis betrachtet. Wichtig ist auch, wie das Kind oder die/der Jugendliche an Aufgaben herangeht, mit Fehlern umgeht, sich konzentriert, Frustration bewältigt und auf Anforderungen reagiert. 

8. Möglicher Ablauf der Diagnostik 

Der genaue Ablauf kann je nach Fragestellung variieren. Häufig beginnt die Diagnostik mit einem Erst- bzw. Anamnesegespräch. Dabei werden der Vorstellungsanlass, die aktuelle Symptomatik, die Entwicklungsgeschichte und die familiäre sowie schulische Situation besprochen. In einem Gespräch mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen geht es um die eigene Sicht auf die Schwierigkeiten, Gefühle, Gedanken, Belastungen, Wünsche und Ziele. Eltern- bzw. Sorgeberechtigtengespräche dienen dazu, Beobachtungen, Sorgen, bisherige Erfahrungen, Entwicklung, Alltag und bisherige Hilfen einzubeziehen. Je nach Fragestellung werden standardisierte Fragebögen eingesetzt. Diese können vom Kind bzw. der/dem Jugendlichen, von Eltern und bei Bedarf auch von Lehrkräften oder Erzieher:innen ausgefüllt werden. Ergänzend können Aufmerksamkeit, Konzentration, emotionale Belastung, Verhalten, soziale Schwierigkeiten oder kognitive Leistungsfähigkeit testpsychologisch untersucht werden. Nach Abschluss der Diagnostik werden die Ergebnisse ausgewertet und verständlich zurückgemeldet. Gemeinsam wird besprochen, welche Einschätzung sich ergibt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. 

9. Rückmeldung und weitere Empfehlungen 

Am Ende der Diagnostik findet in der Regel ein Rückmeldegespräch statt. Dabei werden die Ergebnisse der Gespräche, Fragebögen und Testverfahren zusammengeführt. Besprochen wird unter anderem, welche Schwierigkeiten aktuell im Vordergrund stehen, welche diagnostische Einschätzung sich ergibt, ob eine psychische Störung vorliegt oder vermutet wird, welche Faktoren die Symptomatik beeinflussen oder aufrechterhalten, welche Ressourcen und Stärken vorhanden sind, ob eine Psychotherapie empfohlen wird, ob weitere Abklärungen notwendig sind und welche nächsten Schritte empfohlen werden. Die Rückmeldung erfolgt möglichst verständlich, transparent und ressourcenorientiert. Ziel ist es, gemeinsam ein hilfreiches Verständnis der aktuellen Situation zu entwickeln. 

10. Abschlussbericht nach der Diagnostik 

Nach Beendigung der Diagnostikphase wird ein schriftlicher Abschlussbericht erstellt. In diesem werden die erhobenen Informationen, die Ergebnisse der Gespräche, Fragebögen und testpsychologischen Verfahren sowie die diagnostische Einschätzung zusammengefasst. Die Erstellung eines sorgfältigen Abschlussberichts benötigt etwas Zeit. Wir bitten daher um Verständnis und Geduld, wenn der Bericht nicht unmittelbar nach dem letzten Diagnostiktermin vorliegt. Sollten im Anschluss an die Diagnostik zeitnah Unterlagen für Schulen, Jugendämter oder andere beteiligte Institutionen benötigt werden, werden entsprechende Stellungnahmen nach Möglichkeit priorisiert bearbeitet. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anschlusshilfen, Fördermaßnahmen oder weitere Unterstützungsangebote zeitnah eingeleitet werden sollen. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn eine Stellungnahme für Schule, Jugendamt oder andere Stellen benötigt wird, damit wir die Dringlichkeit entsprechend berücksichtigen können. 

11. Stellungnahmen für Schule, Jugendamt oder andere Institutionen 

In manchen Fällen werden nach der Diagnostik Stellungnahmen für Schulen, Jugendämter oder andere Institutionen benötigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Fördermaßnahmen, schulische Unterstützungsangebote, Jugendhilfemaßnahmen oder andere Anschlusshilfen beantragt oder vorbereitet werden sollen. Solche Stellungnahmen werden bei Bedarf nach Möglichkeit priorisiert bearbeitet, damit notwendige Anschlusshilfen zeitnah ermöglicht werden können. Bitte beachten Sie, dass auch hierfür eine sorgfältige fachliche Einschätzung erforderlich ist. Je nach Umfang und Fragestellung kann die Erstellung etwas Zeit in Anspruch nehmen. 

12. Kosten der Diagnostik 

Die Kosten der Diagnostik werden bei gesetzlich versicherten Patient:innen im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass eine psychotherapeutische Abklärungs- bzw. Behandlungsindikation besteht. Für gesetzlich versicherte Patient:innen entstehen für die reguläre psychotherapeutische Diagnostik in der Regel keine privaten Zusatzkosten. 

13. Hinweis zu Ergotherapie 

Bitte beachten Sie: In unserer Praxis werden keine Ergotherapierezepte ausgestellt. Sollte im Rahmen der Diagnostik oder Behandlung der Eindruck entstehen, dass eine ergotherapeutische Abklärung oder Behandlung sinnvoll sein könnte, besprechen wir dies mit Ihnen und können eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Ausstellung einer Heilmittelverordnung für Ergotherapie erfolgt jedoch nicht durch unsere Praxis. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre kinder- oder hausäztliche Praxis bzw. an die zuständige ärztliche Behandlerin oder den zuständigen ärztlichen Behandler. 

14. Zusammenfassung 

Die Diagnostik in unserer Praxis dient dazu, die aktuelle Situation des Kindes bzw. der/des Jugendlichen sorgfältig zu verstehen und fachlich einzuordnen. In der Regel umfasst die Diagnostik etwa 6 Termine à 50 Minuten. Bei einer ausführlichen Leistungsdiagnostik wird ein längerer Termin von etwa 100 Minuten eingeplant. Je nach Fragestellung werden Gespräche, Fragebögen, Selbst- und Fremdbeurteilungen, testpsychologische Verfahren sowie bei Bedarf Informationen aus Schule oder Kita einbezogen. Auch Hospitationen in Kita oder Schule können bei entsprechender Fragestellung durchgeführt werden. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdiagnostik sollte möglichst vormittags stattfinden, damit die Ergebnisse aussagekräftig sind. Für die Schule kann hierfür eine Terminbestätigung ausgestellt werden. Nach Abschluss der Diagnostik wird ein schriftlicher Abschlussbericht erstellt. Die Ausarbeitung benötigt etwas Zeit. Stellungnahmen für Schulen, Jugendämter oder andere Institutionen werden bei Bedarf priorisiert bearbeitet, insbesondere wenn dadurch Anschlusshilfen zeitnah ermöglicht werden können. Die Kosten der Diagnostik werden bei gesetzlich versicherten Patient:innen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende psychotherapeutische Abklärungs- oder Behandlungsindikation besteht. 

Bitte beachten Sie außerdem, dass in unserer Praxis keine Ergotherapierezepte ausgestellt werden. 

 

Wichtiger Hinweis: Wir bitten von Druck machenden Telefonaten und Emails abzusehen! Wir arbeiten mit besten Wissen und Gewissen, dennoch brauchen einige Dinge Zeit. Wir informieren Sie über anstehende Abschlussgespräche sowie die Fertigstellung des Befundberichts unsererseits!

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.